Fördersätze / Antragstellung

Dieser Text galt für das inzwischen nicht mehr existente Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm aus den Jahren 2008 und 2009.
Seit dem 1. April 2012 existiert ein neues Mini-KWK-Impulsprogramm. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite www.kwkg-novelle.de.

Der Förderbetrag ist das Produkt des Leistungsabhängigen Anteils und dem Faktor für Vollbenutzungsstunden f(Vbh) Förderbetrag= f(Vbh) * Leistungsabhängiger Anteil. Der Leistungsabhängige Anteil ergibt sich aus der Summe der Beträge für die Basisförderung und die Bonusförderung (siehe Tabellen). Der Faktor der Vollbenutzungsstunden ist unten näher erläutert.

Basisförderung
Die Basisfördersätze je installierter kWel sind für die jeweiligen Leistungsbereiche unten stehender Tabelle zu entnehmen.

Leistung Min (kW) Leistung Max (kW) Förderbetrag in Euro je kWel
kumuliert über die Leistungsstufe
> 0 ≤ 4 1550
> 4 ≤ 6 775
> 6 ≤ 12 250
> 12 ≤ 25 125
> 25 ≤ 50 50

Demnach erhält eine Mini-KWK-Anlage mit

  • 2 kW eine Basisförderung von 3.100,- € (2 x 1.550,- €)
  • 5 kW eine Basisförderung von 6.975,- € (4 x 1.550,- + 1 x 775,- €)
  • 20 kW eine Basisförderung von 10.250,- € (kumulativ wie oben vorgerechnet)
  • 50 kW eine Basisförderung von 12.125,- € (kumulativ wie oben vorgerechnet)

 

Bonusförderung
Die Bonusfördersätze je installierter kWel sind für die jeweiligen Leistungsbereiche unten stehender Tabelle zu entnehmen.

Leistung Min (kW) Leistung Max (kW) Förderbetrag in Euro je kWel
kumuliert über die Leistungsstufe
> 0 ≤ 12 100
> 12 ≤ 50 50

Faktor Vollbenutzungsstunden
Der Faktor Vollbenutzungsstunden f(Vbh) ist der Quotient der Vollbenutzungsstunden laut Förderantrag und der Zielgröße für Vollbenutzungsstunden.
Der Zielwert liegt bei:
Vbh (Ziel)= 5.000 h/a
Liegen die Vbh unter dem jeweiligen Zielwert, ermittelt sich der Faktor wie folgt:
f(Vbh)= Vbh / Vbh (Ziel)
Beispiel:
Eine BHKW-Anlage mit 3.500 prognostizierten Vollbenutzungsstunden pro Betriebsjahr weist einen Faktor von 0,7 (3.500/5.000) auf.

Oberhalb des Zielwertes – also bei mehr als 5.000 BHKW-Betriebsstunden – liegt der Faktor bei:
f(Vbh) = 1

Verfahren der Antragstellung und Nachweiseführung

Antragstellung:
Die Antragstellung ist ab 1. September 2008 möglich. Folgende Nachweise und Unterlagen sind zu erbringen:

  • Nachweise über die geplante installierte elektrische Leistung
  • Nachweise der jährlichen Vollbenutzungsstunden (laut Planungsunterlagen)
  • Planungsdaten zur Plausibilitätsprüfung

Zur Antragstellung sind die Vordrucke des BAFA zu verwenden.

Auszahlung:
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach:

  • Vorlage des Nachweises der Betriebsbereitschaft der Anlage
  • Abnahmeprotokoll
  • Nachweis der für die Errichtung der Anlage in Rechnung gestellten Kosten und der Erklärung des Antragstellers über die Inanspruchnahme sonstiger öffentlicher Mittel bis zum im Bewilligungsbescheid angegebenen Termin (Vorlagefrist) gegenüber der Bewilligungsbehörde.

Am 14.10.2009 hat das BAFA eine neue und sehr positive Meldung heraus gegeben:
Die Zuwendungsbescheide mit Ausstellungsdatum ab dem 22.06.2009 weisen maximal den 31.10.2009 als Ende des Bewilligungszeitraumes aus. Dieser Bewilligungszeitraum kann ab sofort auf fristgerechten Antrag hin bis zum 30.11.2009 verlängert werden. Wurde bereits eine Verlängerung bis zum 31.10.2009 gewährt, verlängert sich diese ohne erneute Antragstellung und ohne neuen BAFA-Bescheid ebenfalls bis zum 30.11.2009.
Somit können die Zuschüsse für KWK-Anlagen, die innerhalb des verlängerten Bewilligungszeitraumes installiert werden und für die der vollständige Verwendungsnachweis bis zum 30.11.2009 dem BAFA vorgelegt wird, noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Diskussionen und Informationen zu diesem Thema unter http://www.kwk24.de/forum/showthread.php?t=312


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