Förderziele

Dieser Text galt für das inzwischen nicht mehr existente Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm aus den Jahren 2008 und 2009.
Seit dem 1. April 2012 existiert ein neues Mini-KWK-Impulsprogramm. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite www.kwkg-novelle.de.

Deutschland hat sich die Erhöhung des Anteils von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom 5.12.2007 als politisches Ziel gesetzt.
Hierzu bedarf es Anreize, solche Technologien zu nutzen. Deshalb wird der stärkere Einsatz der KWK im Wege der Projektförderung durch die Investitionszuschüsse gefördert.
Ein zentrales Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist es, den Absatz von Mini-KWK im Leistungsbereich bis 50 kWel im Wärmemarkt durch Investitionsanreize zu stärken.

Um die Zielsetzungen des Förderprogramms optimal erreichen zu können, werden Änderungen bei den Fördersätzen jeweils zum Jahresende bei dringendem Novellierungsbedarf auch zu anderen Zeitpunkten ins Auge gefasst. Daher galt die Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen vom 18. Juni 2008nur bis zum 31.12.2008, wurde aber für das Jahr 2009 übernommen (Bundesanzeiger Nummer 194 vom 19.12.2008). Sofern notwendig werden die Fördersätze angepasst und bei ausreichender Haushaltslage für ein weiteres Jahr gewährt.

Ein Rechtsanspruch des Antragsstellers auf die Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)) entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel.

Am 14.10.2009 hat das BAFA eine neue und sehr positive Meldung heraus gegeben:
Die Zuwendungsbescheide mit Ausstellungsdatum ab dem 22.06.2009 weisen maximal den 31.10.2009 als Ende des Bewilligungszeitraumes aus. Dieser Bewilligungszeitraum kann ab sofort auf fristgerechten Antrag hin bis zum 30.11.2009 verlängert werden. Wurde bereits eine Verlängerung bis zum 31.10.2009 gewährt, verlängert sich diese ohne erneute Antragstellung und ohne neuen BAFA-Bescheid ebenfalls bis zum 30.11.2009.
Somit können die Zuschüsse für KWK-Anlagen, die innerhalb des verlängerten Bewilligungszeitraumes installiert werden und für die der vollständige Verwendungsnachweis bis zum 30.11.2009 dem BAFA vorgelegt wird, noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Diskussionen und Informationen zu diesem Thema unter http://www.kwk24.de/forum/showthread.php?t=312


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