Einführung

Auf der Seite KWKG2009.de erhalten Sie Informationen über das KWK-Gesetz 2009 sowie den Stand der Diskussionen um die KWK-G-Novelle zum KWK-Gesetz 2012.

In der Rubrik „Aktuelles“ wird auf aktuelle Neuerungen verwiesen. In der Kategorie „Aktuelles“ erhalten Sie auch eine Übersicht, welche Berichte und Dokumente der Seite www.kwkg-novelle.de neu publiziert wurden.
Die Kategorie „Allgemeines“ informiert seit Mitte Juli 2008 über allgemeine Regelungen der KWKG-Novelle wie Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht, die Zulassung von KWK-Anlagen sowie der Nachweis von KWK-Strom.
Die unterschiedlichen Kategorien von KWK-Anlagen werden auf der Seite „KWK-Anlagenkategorien“ näher erläutert. Seit 2009 werden auch KWK-Wärmenetze durch das KWK-Gesetz gefördert. Näheres hierzu finden Sie in der Rubrik „KWK-Gesetz – Wärmenetze„. Im KWK-G 2012 sollen neben Wärmenetze auch Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher gefördert werden.

Die Rubrik „Üblicher Preis“ informiert über die Vergütungsregelung für KWK-Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, mittels des üblichen Preises bzw. dem KWK-Index.

Außerdem erhalten Sie in Kürze auf www.kwkg-novelle.de Informationen über das Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen, welches im Jahre 2012 für Mini-KWK-Anlagen wieder angeboten werden soll.

Die KWKG-Novelle 2012 wird große Auswirkungen auf den zukünftigen Ausbau und die Modernisierung von KWK-Anlagen und BHKW-Anlagen haben. Nutzen Sie die Informationen sowie die von uns angebotenen Konferenzen, um die Auswirkungen des KWK-Gesetzes auf neue und bestehende KWK-Anlagen und BHKW-Anlagen verstehen und praxisnah anwenden zu können.

Außerdem erhalten Sie auf www.kwkg-novelle.de Informationen über das Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen, welches im Jahre 2012 für Mini-KWK-Anlagen wieder angeboten werden soll.

Weiterhin ist für alle KWK-Betreiber wichtig, dass ab dem 01.01.2009 der Anlagenbetreiber den KWK-Zuschlag nicht nur für den ausgespeisten KWK-Strom, sondern auch für den „selbstgenutzten“ Strom erhält. Da der Text der der KWKG-Novelle (§ 4 Abs. 3a) keine zeitliche Einschränkungen enthält, wird keine Unterscheidung zwischen KWK-Anlagen getroffen, die nach Inkrafttreten der Novelle in Betrieb genommen werden und denen, die davor in Betrieb genommen wurden.

Seit einigen Wochen laufen die Diskussionen zur Novelle des KWK-Gesetzes 2012. Auf diesen Seiten werden wir aktuell darüber berichten. Außerdem verweisen wir auf den kostenlosen BHKW-Info-Newsletter.


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