Üblicher Preis / KWK-Index

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Neben einem ausgehandelten Strompreis kann die Bewertung des Strompreises für den eingespeisten Strom aus BHKW- und KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 2 MW auch mittels einem „üblichen Preis“ erfolgen. Dabei gilt der durchschnittliche Quartalspreis des vorangegangenen Quartals für die Strompreisvergütung des jeweils folgenden Quartals.
Als „üblicher Preis“ gilt der an der Leipziger Strombörse EEX erzielte durchschnittlich Baseload-Preis des jeweils vorangegangenen Quartals.

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Möglich ist aber nach wie vor auch ein frei vereinbarter Preis für den eingespeisten Strom, bei dem z.B. eine Differenzierung nach Lastzeiten oder statt einer vierteljährlichen Anpassung eine halbjährliche oder jährliche Anpassung vereinbart werden können.

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