Voraussetzungen

Dieser Text galt für das inzwischen nicht mehr existente Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm aus den Jahren 2008 und 2009.
Seit dem 1. April 2012 existiert ein neues Mini-KWK-Impulsprogramm. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite www.kwkg-novelle.de.

Förderfähig ist die Installation wärmegeführter Mini-KWK-Anlagen, die:

  • im Leistungsbereich bis 50 KWel liegen
  • über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können
  • nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen liegen und einen integrierten Stromzähler haben.

Im Weiteren sind die folgenden Kriterien zu erfüllen, deren Nachweis anhand von Prüfstands- und Referenzemessungen erfolgen kann:

  • Einhaltung der Anforderungen der jeweils gültigen TA-Luft
  • Erfüllen bzw. Übertreffen der Anforderungen der EU-Richtlinie für Kleinstanlagen
  • Primärenergieeinsparung (gemäß EU-Richtlinie) mindestens 10%
  • Gesamtjahresnutzungsgrad mindestens 80 %

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen und Prototypen – als Prototyp gelten grundsätzlich Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden ist
  • Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebrauchten erworbenen Anlagenteilen

 

Voraussetzungen für die Gewährung des Umweltbonus Die Bonusförderung wird für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen gewährt, die folgende Grenzwerte einhalten:

  • Jeweils den halben Wert der Vorgaben aus der jeweils gültigen TA-Luft für NOx und CO


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