Dieser Text galt für das inzwischen nicht mehr existente Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm aus den Jahren 2008 und 2009. Seit dem 1. April 2012 existiert ein neues Mini-KWK-Impulsprogramm. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite www.kwkg-novelle.de. |
Förderfähig ist die Installation wärmegeführter Mini-KWK-Anlagen, die:
- im Leistungsbereich bis 50 KWel liegen
- über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können
- nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen liegen und einen integrierten Stromzähler haben.
Im Weiteren sind die folgenden Kriterien zu erfüllen, deren Nachweis anhand von Prüfstands- und Referenzemessungen erfolgen kann:
- Einhaltung der Anforderungen der jeweils gültigen TA-Luft
- Erfüllen bzw. Übertreffen der Anforderungen der EU-Richtlinie für Kleinstanlagen
- Primärenergieeinsparung (gemäß EU-Richtlinie) mindestens 10%
- Gesamtjahresnutzungsgrad mindestens 80 %
Nicht gefördert werden:
- Eigenbauanlagen und Prototypen – als Prototyp gelten grundsätzlich Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden ist
- Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebrauchten erworbenen Anlagenteilen
Voraussetzungen für die Gewährung des Umweltbonus Die Bonusförderung wird für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen gewährt, die folgende Grenzwerte einhalten:
- Jeweils den halben Wert der Vorgaben aus der jeweils gültigen TA-Luft für NOx und CO