KWK-Konferenzen

Neue rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen

KWK-Gesetz 2012, EEG 2012 und Mini-KWK-Impulsprogramm


Die geplante Energiewende zeigt sich auch in einer Fülle von Gesetzesnovellierungen. Seit dem 01. Januar 2012 gilt das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2012). Das EEG 2012 unterscheidet sich gerade im Biomasse-Bereich wesentlich von den gesetzlichen Vorgaben des EEG 2009. Ab dem 01. April besteht im Mini-BHKW-Bereich wieder die Fördermöglichkeit durch das Mini-KWK-Impulsprogramm. Im Sommer wird das KWK-Gesetz 2012 in Kraft treten, das Ende April / Anfang Mai im Bundestag beschlossen wird.

Viele Veränderungen und Erweiterungen kommen in Bezug auf diese förderrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen auf BHKW-Betreiber zu.
Der Workshop „Neue rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen“ geht auf die zahlreichen neuen Regelungen ein und zeigt, wie gesetzliche Vorgaben angesichts anderer Gesetze wie dem Energiewirtschaftsgesetz zu interpretieren sind.

Das Konzept des Workshops besteht dabei in einer Verbindung eines praxisbezogenen Vortrages eines Rechtsanwaltes mit der ingenieurwissenschaftlichen Aufarbeitung des Themas auf Basis konkreter Praxisbeispiele. Dabei sind Zeiten für Fragen in der jeweiligen Vortragszeit eingeplant. Gerade durch einen Dialog zwischen Referenten und den Teilnehmern können konkrete Fragestellungen praxisnah beantwortet werden. Zusätzlich steht am Ende der Vorträge noch einmal ein Diskussions-Puffer zur Verfügung.

In Abhängigkeit von der Raumgröße ist die Teilnehmeranzahl auf 50-70 Personen begrenzt.

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