Allgemeine Vorschriften zur Förderung

Dieser Text galt für das inzwischen nicht mehr existente Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm aus den Jahren 2008 und 2009.
Seit dem 1. April 2012 existiert ein neues Mini-KWK-Impulsprogramm. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite www.kwkg-novelle.de.

Förderfähig war bis zum Auslaufen des Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramms im Sommer 2009 die Neuerrichtung von Mini-KWK-Anlagen (inkl. der notwendigen Anlagenperipherie) im elektrischen Leistungsbereich bis einschließlich 50 kW. Bei mehreren zusammenhängend betriebenen Einzelmodulen wurde die Gesamtleistung aller an einem Standort vorhandenen Anlagen zur Ermittlung des Förderbetrages herangezogen.

Antragsberechtigt waren Privatpersonen, freiberufliche Tätige, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Energiedientsleistungsunternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften, Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Investoren.

Förderfähig waren nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen durften vor Antragstellung erbracht werden.

Der Antragsteller (z.B. BHKW-Betreiber) stellte dem Zuwendungsgeber für ein regelmäßiges Monitoring über ein Zeitraum von maximal 5 Jahren Betriebsdaten zur Verfügung. Die Bewilligung des Zuschusses konnte davon abhängig gemacht werden, ob der Weitergabe dieser Unterlage an ein vom BMU beauftragtes wissenschaftliches Institut zugestimmt sowie die Bereitschaft erklärt wurde, auf Nachfrage zusätzlich Auskünfte zu geben.

Die Förderung durfte die nach europäischen Beihilferegelungen maximal zulässigen Grenzen nicht überschreiten.

Pressemitteilung des BAFA zum Aussetzen des Programms (04.05.2010):
Das 2008 gestartete Förderprogramm für hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) ist im Jahr 2009 außerordentlich stark nachgefragt worden. Trotz der relativ kurzen Laufzeit haben sich zukunftsorientierte Märkte gebildet und innovative Technologien durchsetzen können.Die starke Nachfrage hat jedoch gemeinsam mit der Parlamentsentscheidung zum Haushalt 2010 (Kürzung und teilweise Sperrung der Haushaltsmittel des BMU) dazu geführt, dass im Jahr 2010 keine weiteren Mittel mehr verfügbar sind. Schon mit den bewilligten Anträgen wird das im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU verfügbare Budget für das Jahr 2010 voll ausgeschöpft.Für weitere Bewilligungen zu Mini-KWK-Anträgen stehen daher im Jahr 2010 leider keine Mittel zur Verfügung. Das Förderprogramm für Mini-KWK muss daher rückwirkend zum 1. August 2009 vollständig ausgesetzt werden.

Pressemitteilung des BAFA

Im Jahre 2012 soll die Mini-KWK-Förderung angeblich wieder mit Geld ausgestattet werden.

Update:
Am 18. Januar 2012 hat das BMU die „Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel“ veröffentlicht.


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